© Christophorus Trägergesellschaft

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Der Träger der praktischen Ausbildung wählt die Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann aus (vgl. § 2 der Kooperationsvereinbarung über die Ausbildung von Pflegefachfrauen bzw. Pflegefachmännern).

Damit obliegt die Prüfung der formalen und persönlichen Voraussetzungen zur Aufnahme der Ausbildung den Trägern der praktischen Ausbildung. Mit den nachfolgenden Hinweisen wollen wir eine Unterstützung bei der Auswahl von Auszubildenden geben und auf Besonderheiten der generalistischen Pflegeausbildung hinweisen. Die Prüfung der persönlichen und sozialen Kompetenzen durch den Anstellungsträger wird dabei vorausgesetzt.

Formale Voraussetzungen:

  • Zehnjähriger allgemein bildender Schulabschluss oder
  • Hauptschulabschluss und

a.) ein erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder

b.) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer oder

c.) eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe

Sollten Unklarheiten bzgl. der Anerkennung des Schulabschlusses bestehen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir unterstützen bei der Klärung!

 

Hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B2-Niveau)

Um der theoretischen und praktischen Ausbildung folgen zu können ist eine hinreichende Sprachkompetenz mindestens auf dem B2-Niveau notwendig. Die bedeutet:

Grundaussagen komplexer Texte und Aussagen werden verstanden und können wiedergegeben werden. Eine flüssige Unterhaltung mit Muttersprachlern zu verschiedenen Themen fällt leicht (z. B. im Team oder im Kontakt zu Patienten und Bewohnern). Meinungen und Ansichten können auch begründet, Vor- und Nachteile von Entscheidungsmöglichkeiten verständlich erläutert werden. Strukturierte Texte, Berichte und Aufsätze können auch mit eigenen Gedanken schriftlich dargestellt werden (z. B. im Rahmen von Klausuren, Pflegeplanung etc.).

Sollten Sie sich im Einzelfall nicht sicher sein, ob die Sprachkompetenz eines Bewerbers ausreichend ist, bieten wir Ihnen an, in einem persönlichen Gespräch eine Einschätzung vorzunehmen.

Mobilität zur Erreichung der praktischen Einsätze

Teil der praktischen Ausbildung sind Einsätze in der Akut- und Langzeitpflege, der ambulanten Pflege, in der Pädiatrie und Psychiatrie. Diese Einsätze finden bei unterschiedlichen Kooperationspartnern der carecampus Pflegeakademie statt. Bei der Bewerberauswahl ist darauf hinzuweisen, dass diese Einsatzorte im Kreis Coesfeld zu den üblichen Dienstzeiten (Früh-, Spät- und Nachtdienst) von den Auszubildenden erreichbar sein müssen.

Info zu neuer Prüfungsordnung

In der generalistischen Ausbildung werden die Auszubildenden nur zur Prüfung zugelassen, wenn die Vornoten mindestens ausreichend sind. Auch die Abschlussprüfung muss mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden, sonst gilt die Prüfung trotz guter Vornoten, als nicht bestanden.

Dies unterscheidet sich insbesondere von der bisherigen Altenpflegeausbildung, wo auch schlechtere Prüfungsergebnisse durch gute Vornoten ausgeglichen werden konnten.

Gesundheitliche Eignung und Führungszeugnis

Da in der Pflege eng mit Menschen gearbeitet wird, kann der Beruf nur durch Personen ausgeübt werden, die in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. Für den Nachweis sind vor Beginn der Ausbildung ein aktuelles Gesundheitszeugnis und ein amtliches erweitertes Führungszeugnis einzuholen.

Scheuen Sie sich nicht bei Unklarheiten oder Unsicherheiten bzgl. der Eignung eines Bewerbers Kontakt mit uns aufzunehmen. Gerne unterstützen wir Sie!

Ihre

carecampus Pflegeakademie