Sexualität ist Lebensausdruck und ein lebenslanges Bedürfnis, das auch im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit nicht aufhört. Dennoch ist Sexualität nach wie vor ein gesellschaftliches Tabuthema, was sich auch in professionellen Pflegeinstitutionen widerspiegelt: Es fehlt die richtige Ausdrucksweise in Teamsitzungen. Es wird weggeschaut, wenn sich heikle Situationen abzeichnen. Es gibt sexuelle Übergriffe an Mitarbeitende und nicht selten entwickeln diese Abneigungen gegenüber der pflegebedürftigen Person, die in Gewalt münden können.
- Sexualität – ein Grundbedürfnis und ein Grundrecht auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit
- Formen und Ursachen von sexuellen Grenzverletzungen gegenüber zu Pflegenden und Mitarbeitern
- Erkennen von Hinweisen und Umgang mit Grenzverletzungen
- Professionelle Abgrenzung versus Bedürfnisorientierung
- Prävention sexualisierter Gewalt
Die Teilnehmenden reflektieren den eigenen und den gesellschaftlichen Umgang mit Sexualität. Sie erkennen Risiken für die Entstehung von sexuellen Grenzverletzungen gegenüber der zu pflegenden Person und entwickeln Handlungskompetenz im Umgang damit. Gleichermaßen entwickeln sie Strategien für das Verhalten bei selbst erfahrenen Grenzverletzungen. Sie entwickeln bedarfsgerechte Lösungen zur Berücksichtigung sexueller Bedürfnisse der zu Pflegenden – unter Wahrung der Grenzen der Pflegebedürftigen und der persönlichen Grenzen.
Die Teilnehmenden erwerben eine Bescheinigung über die Durchführung einer Basispräventionsschulung gem. Präventionsordnung des Bistums Münster.
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender. Ident.-Nr. 20190411