Die Einrichtungen der Behinderten- und Altenhilfe der Caritas sowie die katholischen Krankenhäuser haben eine besondere Verantwortung für das körperliche und seelische Wohl der ihnen anvertrauten Menschen. Dazu gehören gem. der Präventionsordnung des Bistums Münster insbesondere der Schutz vor sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen. Die Mitarbeitenden tragen eine Sorgepflicht dafür, diesen Schutz zu gewährleisten.
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeitende mit einem intensiven pädagogischen, therapeutischen, betreuenden, beaufsichtigenden, pflegenden oder seelsorglichen Kontakt mit Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
- Sexualität im Alter und bei Pflegebedürftigkeit
- Basiswissen zum Thema sexualisierte Gewalt
- Grundlagen der Präventionsordnung
- Täterstrategien, Präventionsmaßnahmen und Schutzstrukturen
- Intervention bei Verdachtsfällen
- Bistumsspezifische Verhaltensempfehlungen und Verfahrensanweisungen
- Reflexion der eigenen Rolle im Team und als Leitungskraft
Die Teilnehmenden erfahren, was es bedeutet, eine „Kultur der Achtsamkeit“ aufzubauen, in der persönliche Grenzen respektiert und gewahrt werden, achtsam mit Nähe und Distanz umgegangen und einander mit Respekt begegnet wird. Sie erkennen Risiken und Formen von Grenzverletzungen und entwickeln Strategien und Handlungskompetenz im Umgang damit.
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender. Ident.-Nr. 20190411