Mit Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften zum 01.01.2017 gilt für Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten, dass ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit als zentrale Stelle benannt werden muss.
Die beauftragten Mitarbeiter_innen tragen durch ihre Tätigkeit zur Sicherheit beim Anwenden und Betreiben von Medizinprodukten bei. Die Komplexität der Anforderungen aus dem Medizinproduktegesetz (MPT), der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) und der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) erfordern eine Qualifizierung der eingesetzten Mitarbeiter_innen.
- Gesetzliche Grundlagen MPG, MPSV und MPBetreibV
- Kennzeichnung und Dokumentation
- Meldewesen und Maßnahmen bei Rückruf
- Korrekte Einweisung in Medizinprodukte
- Praktische Beispiele aus dem Alltag
- Haftungs- und Delegationsrecht
Die Teilnehmenden lernen die rechtssichere Umsetzung des MPG, der zum 01.01.2017 novellierte MPBetreibV und der MPSV kennen.
Das Kombinationsseminar besteht aus 2 aufeinander aufbauenden Seminartagen, die auch einzeln gebucht werden können. Tag 1 qualifiziert zur Übernahme der Funktion als Medizinprodukte-Beauftragter. Der darauffolgende Tag 2 befähigt zur Übernahme der Aufgaben der/s Beauftragten Medizinprodukte-Sicherheit. Bei Teilnahme an beiden Seminartagen schließen die Teilnehmer_innen mit einem Abschlusskolloquium ab.
Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender. Ident.-Nr. 20190411