Gesundheitliche Vorsorge planen

Qualifizierung zur Beratung nach § 132g Abs. 3 SGB V

Zunehmendes Lebensalter oder chronisch fortschreitende Erkrankungen machen eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen insbesondere zu pflegerischen Maßnahmen und medizinischen Behandlungen sowie psychosozialer Unterstützung in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase erforderlich. Vor diesem Hintergrund wurde mit der Rahmenvereinbarung gem. § 132g SGB V die Umsetzung und Finanzierung einer „Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ in zugelassenen Pflegeeinrichtungen i.S. des § 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe geregelt.

Mit Hilfe der Versorgungsplanung sollen Selbstbestimmung und Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe in der letzten Lebensphase gestärkt werden.

Die Weiterbildung qualifiziert die Teilnehmer/-innen zur Beratung in der gesundheitlichen Versorgungsplanung nach dem Aachener System und entspricht den inhaltlichen Vorgaben der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V.

Inhalte:

  • Koordinierung der gesundheitlichen Versorgungsplanung (§ 132g Abs. 3 SGB V) – ein-richtungsintern und -extern
  • Durchführungsverantwortung für den gesamten Beratungsprozess
  • Systemische Beratungskompetenz in sensiblen und herausfordernden Gesprächen
  • Palliativpflegerisches und medizinisches Fachwissen
  • Ethisch-rechtliche Grundlagen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Strukturieren und Moderieren von (palliativen) Fallgesprächen
  • Dokumentation von vorbereitender Krisen- und Notfallplanung
  • Kooperation und Mitwirkung in einem regionalen palliativen Netzwerk
  • Barrierefreie Kommunikation für Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Bitte beachten Sie:
Peergruppenarbeit (kollegialer Austausch außerhalb der Präsenztage), Konzeptentwicklung für die Beratung zum § 132g Abs. 3 SGB V und eine Abschlussarbeit sind Bestandteile dieser Weiterbildung.

1. Teil: Theorie und Praxis (60 UE)
Der erste Teil der Qualifizierung vermittelt Grundlagenwissen und Kompetenzen in der Gestaltung von Beratungsprozessen. Auf der Basis einer live mitgeschnittenen Beratung erfolgt ein mündliches und schriftliches Feedback der Dozenten und eine anschließende Reflektion und Coaching im Rahmen der Seminarveranstaltung.
Nach Abschluss des ersten Teils der Qualifizierung erhalten die Teilnehmer/-innen ein Zertifikat, das zur Antragstellung bei der Landeskasse berechtigt.

2. Praxisphase
Im zweiten Teilder Qualifizierung erfolgt in Form von Peergruppenarbeit die selbständige Durchführung und Dokumentation von weiteren sieben Beratungsprozessen.
Im Rahmen von zwei Reflexions- und Supervisionstagen werden ethisch-rechtliche pflegerisch-medizinsche Fragen und der Transfer in die Praxis bearbeitet sowie Ansätze der systemischen Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung gecoacht.
Der zweite Teil der Qualifizierung schließt mit einer Abschlusspräsentation ab. Die Teilnehmer/-innen erhalten ein Zertifikat, das zur Abrechnung der Beratungsleistungen nach § 132g Abs. 3 SGB V berechtigt.

Hinweise zur Förderung:
Darüberhinaus fördert das Land NRW im Rah- men des Förderprogramms „Bildungsscheck“ die berufliche Weiterbildung bis zu 500,00 Euro jährlich.

Darüberhinaus fördert der Verein Palliativnetz Kreis Coesfeld e. V. die Qualifizierung für Teil- nehmer/-innnen, die im Kreis Coesfeld tätig sind.

Zielgruppe
Personen, die nach §132g SGB V Versorgungsplanung am Lebensende durchführen möchten und den Eingangsvoraussetzungen der Rahmenvereinbarung entsprechen: 1. Abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Heilerziehungspfleger/-in, Heilpädagoginnen, Erzieher/-in oder Studienabschluss im Bereich Gesundheits-, Pflege-, Sozial-, Geistes- und Erziehungswissenschaften und 2. Mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre mit Umfang von mind. 50%
Referenten/innen
Prof. Roman Rolke, Lehrstuhl für Palliativmedizin, Kursleiter für Palliative Care, Vorstandsmitglied des Ethikkomitees an der RWTH Aachen Susanne Kiepke-Ziemes, Lehrende Supervisorin für systemische Beratung, Kursleitung Palliative Care Veronika Schönhofer-Nellessen, Geschäftsführung Palliatives Netzwerk für die Städteregion Aachen, Ethik in Organisationen, systemische Organisationsentwicklung Jürgen Spicher, systemische Beratung und Organisationsentwicklung
Termin
Teil 1 (60 UE): 14. – 18.09.2020, 11. – 12.11.2020, Teil 2 (28 UE): 21. – 22.01.2021, 23. – 24.03.2021
Veranstaltungsort
carecampus, Kupferstr. 10, 48653 Coesfeld
Kosten
1.200,00 Euro inkl. Supervision der Beratungsprozesse, Verpflegung, Zertifikat
Veranstalter
carecampus Pflegeakademie im Kreis Coesfeld Schule für Pflegeberufe GmbH, Kupferstraße 10, 48653 Coesfeld
Ansprechpartner/in
Birgit Leuderalbert Tel. 02541 7205-1036, Mobil 0151-53583516 E-Mail: leuderalbert@caritas-coesfeld.de
Kurs-Nr.
PC-WB02-2020/2021

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