Zunehmendes Lebensalter oder chronisch fortschreitende Erkrankungen machen eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen insbesondere zu pflegerischen Maßnahmen und medizinischen Behandlungen sowie psychosozialer Unterstützung in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase erforderlich. Vor diesem Hintergrund wurde mit der Rahmenvereinbarung gem. § 132g SGB V die Umsetzung und Finanzierung einer „Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ in zugelassenen Pflegeeinrichtungen i.S. des § 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe geregelt.
Mit Hilfe der Versorgungsplanung sollen Selbstbestimmung und Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe in der letzten Lebensphase gestärkt werden.
Die Weiterbildung qualifiziert die Teilnehmer/-innen zur Beratung in der gesundheitlichen Versorgungsplanung nach dem Aachener System und entspricht den inhaltlichen Vorgaben der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V.
Inhalte:
- Koordinierung der gesundheitlichen Versorgungsplanung (§ 132g Abs. 3 SGB V) – ein-richtungsintern und -extern
- Durchführungsverantwortung für den gesamten Beratungsprozess
- Systemische Beratungskompetenz in sensiblen und herausfordernden Gesprächen
- Palliativpflegerisches und medizinisches Fachwissen
- Ethisch-rechtliche Grundlagen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Strukturieren und Moderieren von (palliativen) Fallgesprächen
- Dokumentation von vorbereitender Krisen- und Notfallplanung
- Kooperation und Mitwirkung in einem regionalen palliativen Netzwerk
- Barrierefreie Kommunikation für Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Bitte beachten Sie:
Peergruppenarbeit (kollegialer Austausch außerhalb der Präsenztage), Konzeptentwicklung für die Beratung zum § 132g Abs. 3 SGB V und eine Abschlussarbeit sind Bestandteile dieser Weiterbildung.
1. Teil: Theorie und Praxis (60 UE)
Der erste Teil der Qualifizierung vermittelt Grundlagenwissen und Kompetenzen in der Gestaltung von Beratungsprozessen. Auf der Basis einer live mitgeschnittenen Beratung erfolgt ein mündliches und schriftliches Feedback der Dozenten und eine anschließende Reflektion und Coaching im Rahmen der Seminarveranstaltung.
Nach Abschluss des ersten Teils der Qualifizierung erhalten die Teilnehmer/-innen ein Zertifikat, das zur Antragstellung bei der Landeskasse berechtigt.
2. Praxisphase
Im zweiten Teilder Qualifizierung erfolgt in Form von Peergruppenarbeit die selbständige Durchführung und Dokumentation von weiteren sieben Beratungsprozessen.
Im Rahmen von zwei Reflexions- und Supervisionstagen werden ethisch-rechtliche pflegerisch-medizinsche Fragen und der Transfer in die Praxis bearbeitet sowie Ansätze der systemischen Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung gecoacht.
Der zweite Teil der Qualifizierung schließt mit einer Abschlusspräsentation ab. Die Teilnehmer/-innen erhalten ein Zertifikat, das zur Abrechnung der Beratungsleistungen nach § 132g Abs. 3 SGB V berechtigt.
Hinweise zur Förderung:
Darüberhinaus fördert das Land NRW im Rah- men des Förderprogramms „Bildungsscheck“ die berufliche Weiterbildung bis zu 500,00 Euro jährlich.
Darüberhinaus fördert der Verein Palliativnetz Kreis Coesfeld e. V. die Qualifizierung für Teil- nehmer/-innnen, die im Kreis Coesfeld tätig sind.